Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

IMMOTIPP25 – Johannes Löffler, Schloßstr. 110A, 12163 Berlin

 

1. ANGABEN DES AUFTRAGGEBERS

Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

2. DOPPELTÄTIGKEIT

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

 

3. VERBOT DER INFORMATIONSWEITERGABE

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

4. HAFTUNGSBEGRENZUNG

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

5. INFORMATIONSPFLICHT

1. Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei IMMOTIPP25 rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

 

2. Der Auftraggeber und IMMOTIPP25 sind verpflichtet, einander die erforderlichen Informationen und Nachrichten zu geben.

 

3. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

 

6. PROVISIONSFÄLLIGKEIT

1. Die Maklerprovision beträgt 7,14 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer sofern nicht anders vereinbart. Mit in Kraft treten des Gesetzes am 23.12.2020 über die Verteilung der Maklerkosten bei Vermittlung von Kaufverträgen von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wird die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer zu 50% anteilig geteilt (je 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer). Diese Teilung der Maklerkosten gilt NUR für Verbraucher. Die Provision ist bei Kaufvertragsabschluss erst nachweislich vom Verkäufer, dann vom Käufer an IMMOTIPP25 zu bezahlen.  Bei Vorkaufsrechten, Ankaufsrechten, Erbbaurechten, Miete oder Pacht gelten die ortsüblichen Provisionssätze. Der Empfänger geht bei Annahme unseres Angebots einen Maklervertrag mit IMMOTIPP25 ein. Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für die Provision von IMMOTIPP25. Die Angebote von IMMOTIPP25 erfolgen freibleibend und ohne Gewähr, Zwischenverwertung bleibt vorbehalten. Sondervereinbarungen und Nebenabreden sind erst mit der Schriftform wirksam.

 

2. Die Tippgeberprovision: Es besteht nur ein Anspruch auf eine Tippgeberprovision, insofern diese schriftlich in einer Tippgebervereinbarung vereinbart wurde. Dabei obliegt es IMMOTIPP25 die Höhe der Tippgeberprovision festzulegen. Der Höchstsatz beträgt 25% der auf ein vermitteltes und verkauftes Objekt erzielten Gesamtprovision.

 

3. Provision nach Abschluss eines Mietvertrages für den Mieter (nachfolgend INTERESSENT genannt): Erteilt der Interessent an Immotipp25 einen Suchauftrag, bemüht sich Immotipp25 dem INTERESSENTEN eine entsprechende Mietwohnung ohne „Castings“ zu vermitteln. Immotipp25 prüft für den INTERESSENTEN die benötigten Unterlagen, wirkt auf den Vermieter ein, damit dieser auch den Mietvertrag mit dem INTERESSENTEN abschließt und schlägt dem INTERESSENTEN ggf. andere, seinen Suchkriterien entsprechend, passende Mietwohnungen vor. Mit Bestätigung der AGB’s, der Widerrufsbelehrung und Bestätigung der sofortigen Erbringung der Dienstleistung (mit einhergehendem Verlust des Widerrufsrechts § 356 Abs. 4 BGB) beauftragt der INTERESSENT Immotipp25 daher ausdrücklich mit der Suche nach einer Mietwohnung. Nur bei erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages, der von Immotipp25 angebotenen und vermittelten Mietwohnungen sind 2 Nettokaltmieten Provision vom INTERESSENT an Immotipp25 zu zahlen. Die Mietverträge werden immer mit dem jeweiligen Eigentümer und nicht mit Immotipp25 abgeschlossen. Der Makler, der die Informationen zur Mietwohnung nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Es ist Sache des INTERESSENTEN, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Etwaige Ansprüche sind daher stets mit dem Eigentümer zu klären.

 

7. VERJÄHRUNG

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

8. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand für Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist Berlin.

 

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

10. SONSTIGE ZUSATZVEREINBARUNGEN BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM.

Stand: 02.02.2021